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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit com. Medienproduktions & multimedia Agentur UG (Haftungsbeschränkung)

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 Angebote und Angebotsunterlagen
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Videomaterial und anderen Unterlagen behält sich com medien UG alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung der Agentur.

(3)Alle Angebotsunterlagen und sämtliche Unterlagen dürfen ohne Genehmigung von com medien UG  weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.
(4) Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu beschaffen.
(5) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der Schriftform und werden gesondert nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.

§ 3 Auftragserteilung
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • die Unterzeichnung oder schriftliche Annahme eines Angebots (auch per E-Mail oder Messenger/Chat),

  • eine mündliche, telefonische oder textliche Zusage des Auftraggebers,

  • die Zahlung oder Überweisung der Vergütung, einer Anzahlung oder der ersten Rate durch den Auftraggeber, oder

  • die Nutzung, Veröffentlichung, Freigabe oder Entgegennahme der von der Agentur bereitgestellten Entwürfe, Konzepte oder Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber.

(2) Das Erfordernis einer handschriftlichen Unterschrift wird ausdrücklich abgedungen. Jede formlose Absichtserklärung des Auftraggebers (z. B. „Passt so“, „Können wir so machen“, „Startet schon mal“) reicht für einen wirksamen Vertragsschluss aus.
(3) Nimmt der Auftraggeber Leistungen oder Vorarbeiten der Agentur in Anspruch, ohne dass zuvor ein schriftliches Angebot unterzeichnet wurde, gilt der Auftrag spätestens mit der Anforderung oder Verwendung dieser Leistungen auf Basis der üblichen Stundensätze bzw. des letzten Angebots der Agentur als erteilt.
(4) Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Wünsche sowie unwesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags (z. B. im laufenden Projekt per E-Mail, Chat oder Call) sind auch ohne Schriftform voll verbindlich.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber unterstützt die Agentur bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Er stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Texte und Bildmaterialien rechtzeitig und in verwendbarem Format zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung nicht gegen geltendes Recht verstößt.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung durch die Agentur aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, verlängern sich die vereinbarten Ausführungsfristen angemessen. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.


§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Die Agentur ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder während der Projektphase angemessene Abschlagszahlungen oder Vorschüsse zu verlangen (z. B. 30 % bei Beauftragung, 40 % bei Zwischenpräsentation, 30 % bei Fertigstellung).
(4) Bei Verträgen über fortlaufende Leistungen (z. B. Retainer, Social Media Betreuung, Wartung) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


§ 6 Nutzungsrechte & Referenzwerbung
(1) Die Agentur räumt dem Auftraggeber an den erstellten Werken (z. B. Designs, Websites, Konzepte, Grafiken) nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte und Eigentumsvorbehalte bei der Agentur.
(3) Die Agentur ist zeitlich unbeschränkt (auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus) berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Ergebnisse, Grafiken, Werbematerialien und Case Studies zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. auf der eigenen Website, in Social Media, Marketing-Präsentationen oder Printmaterialien) als Referenz abzubilden und zu nutzen, sofern vertraglich nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.


§ 7 Haftung & Rechtliche Prüfung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.
(2) Die Agentur übernimmt keine rechtliche Prüfung (insbesondere Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht) der erstellten Inhalte und Marketingmaßnahmen. Die rechtliche Verantwortung für Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.


§ 8 Laufzeit, Kündigung & Entschädigung bei vorzeitigem Abbruch
(1) Verträge über fortlaufende Dienstleistungen (Retainer) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
(3) Das Recht zur ordentlichen Kündigung während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigt der Auftraggeber einen Laufzeitvertrag vorzeitig, unberechtigt oder ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes, oder verweigert er die Abnahme oder Mitwirkung ohne rechtliche Grundlage, steht der Agentur ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Monatsvergütung für bis zu drei (3) Folgemonate zu. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der Agentur überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Weitergehende Ansprüche der Agentur bleiben unberührt.


§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: [August 2025]

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